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Neuregelung bei Zuschüssen zum Zahnersatz
Veränderungen gibt es auch bei den Zuschüssen zum Zahnersatz: Ab 1.
Januar 2005 zahlt die Kasse nicht mehr den prozentualen Anteil eines Zahnersatzes, sondern einen
"befundbezogenen Festzuschuss". Für den Patienten bedeutet dies, dass sich die Zahlung seiner
Krankenkasse nunmehr am Befund und nicht an der Behandlungsmethode orientiert. Wenn ein Patient
künftig statt einer Brücke eine aufwändigere Versorgung mit einem implantatgetragenen Zahnersatz
wünscht, kann er selbst entscheiden, welche anerkannte Behandlung er wählt - die Kasse zahlt auf jeden
Fall den Festbetrag für die Regelversorgung. Wünschte ein Patient bisher eine höherwertigere
Versorgung, musste er die gesamten Kosten aus eigener Tasche zahlen.
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